Körperschaftund

  1. Der Rest kommt aus der geplanten Verschärfung des Körperschaftund Einkommensteuerrechtes, die unterm Strich dazu führen soll, dass sich Betriebe künftig nicht mehr arm rechnen können und so der Zahlung der Gewerbesteuer entgehen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2003)