KEF-Grundlage

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1994 die Länder verpflichtet, jeweils auf der KEF-Grundlage die Gebühr neu festzusetzen - oder die Ablehnung plausibel zu begründen. ( Quelle: Abendblatt vom 24.03.2004)