Kannibalen-Fall

  1. Der Kannibalen-Fall muss mit sämtlichen Zeugenaussagen, mit der so genannten In-Augenscheinnahme des Videos und gutachterlichen Ausführungen über die Perversion des 43-jährigen Muttersohnes wiederholt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.04.2005)