Kapmug

  1. Grundlage für das bislang nicht mögliche Bündeln tausender Klagen ist das Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (Kapmug), das erst am 1. November in Kraft tritt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.10.2005)
  2. Die Rechtsanwalts-Kanzlei Tilp beantragte beim Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Verfahrens nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kapmug), das allerdings erst am 1. November in Kraft tritt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2005)