Nach den Vorstellungen des Kartellamts sollen nationale Lieferverträge, die den Gasbedarf eines Kunden zu über 80 Prozent decken, auf zwei Jahre befristet werden.( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2005 )
Jetzt steht nur noch die Genehmigung des deutschen Kartellamts aus, damit der Internetmarktplatz seine Geschäfte aufnehmen kann.( Quelle: Berliner Zeitung 2000 )
In diesem Zusammenhang gab es auch aus deutschen Regierungskreisen Forderungen nach Gründung eines europäischen Kartellamts.( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.08.2001 )
Das ist nach Ansicht des britischen Kartellamts zu viel.( Quelle: Die Welt 2001 )
Nach Auffassung des Kartellamts ist jedoch EU-Recht anzuwenden, da durch den hohen Importanteil von Thyssengas der zwischenstaatliche Handel tangiert wird.( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995 )