Der Kartellamtschef bestätigte, dass die Behörde im laufenden Jahr nicht mehr über die kartellrechtliche Zulässigkeit des Dualen Systems Deutschland (DSD) entscheiden, sondern zunächst die Novellierung des Kartellgesetzes abwarten will.( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2003 )
Eine Absage erteilte Franzen den neuen Forderungen der Markenartikelindustrie, in die geplante Novelle des Kartellgesetzes besondere Vorschriften gegen Konzentration und Nachfragemacht im Handel aufzunehmen.( Quelle: Welt 1998 )