Kartenverfalls

  1. Der Speicher darf nur acht Angaben enthalten: die Namen der Krankenkasse und des Versicherten, dessen Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus sowie die Kalenderdaten des Versicherungsbeginns und des Kartenverfalls. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)