Kerstin-Maria Kunitz

  1. "Es gibt auch im sonstigen Bereich der Betriebskosten Fälle, in denen Umlagen erhoben werden dürfen, obwohl der einzelne Mieter nicht am Entstehen der Kosten beteiligt ist", erklärt Kerstin-Maria Kunitz, Sprecherin der WIP. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)