Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich

  1. Kämpferisch gibt sich der Konzern den Angaben zufolge in seiner Stellungnahme fürs Kartellamt, das den Senderkauf bislang wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ablehnt. ( Quelle: Tagesschau vom 11.12.2005)
  2. Zudem muss der Deal noch vom Bundeskartellamt und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich genehmigt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.03.2003)
  3. Dies teilte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am Mittwoch in Potsdam mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Damit solle festgestellt werden, ob durch den Kauf eine vorherrschende Meinungsmacht entsteht, erklärte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am Dienstag in Potsdam. ( Quelle: Merkur Online vom 30.11.2005)