Kommissionsgeschäfte

  1. Man erfährt dabei nicht, dass schon die Statuten des hansischen Kontors in Nowgorod von 1296 den deutschen Händlern alle Compagnie- und Kommissionsgeschäfte mit Flamen, Wallonen und Engländern untersagten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2002)