Kopfbogen

  1. Zwar waren in dem Einzelstempel auf dem per Telefax übermittelten Kopfbogen des Urteils die Jahreszahl und die Monatsangabe undeutlich wiedergegeben, das Tagesdatum "7" aber einwandfrei zu erkennen und eine Verwechselung mit "17" ausgeschlossen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)