Krankentransportfahrten

  1. Allerdings ist auch der Senat der Auffassung, daß die Ärzte oder das Krankenhauspersonal, die die Krankentransportfahrten unmittelbar bei der Kl. in Auftrag gegeben haben sollen, insoweit nicht mit Vollmacht der Bekl. handelten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)