Kunstfehlers

  1. Der Fall ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen kommt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur selten vor, dass ein Mediziner sich wegen eines Kunstfehlers vor Gericht verantworten muss. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.10.2005)
  2. Sehr schwierig dürfte es werden, im Fall eines Kunstfehlers Regreßforderungen durchzusetzen. ( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)