Lärmschutzgrenze

  1. Eine Frau oder ein Mann, beladen mit einem oder mehreren kleinen Kindern, Kinderwagen und Einkaufstüten, kann kaum die schwankenden und über die Lärmschutzgrenze hinaus kreischenden Züge benutzen, ohne minütlich in immer neue Wutanfälle zu verfallen. ( Quelle: TAZ 1991)