Liquidationsüberschüssen

  1. Ob dies auch für solche Zinsforderungen gilt, die, wenn überhaupt, erst in der Krise entstanden sind und nur aus künftigen Jahres- und Liquidationsüberschüssen getilgt werden sollen, bedarf in diesem Verfahren keiner abschließenden Entscheidung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)