Klarer als der Begriff des Anwendungsvorrangs ist die Bedeutung des Geltungsvorrangs. Er bedeutet Überordnung, Verbindlichkeit, Maßgeblichkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber nachrangigem Recht (50).( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )
Außerdem gibt der Senat in dieser Entscheidung die Maßgeblichkeit des Vergütungszwecks der Zahlung völlig auf.( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis )
Das sogenannte Trennungsprinzip bewirkt eine strikte Trennung von beiden Prozessen, die sogenannte Bindungswirkung, d. h. die Maßgeblichkeit des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozeß, hebt die Trennungswirkung in Teilbereichen wieder auf.( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift )