Der Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert wird.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Der Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs, wenn die Forderung im Mahnbescheid hinreichend individualisiert wird.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Vorschriften enthalten allerdings wiederum eine Reihe von Ausnahmen, so etwa wenn zuvor ein Mahnbescheid beantragt wurde.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.06.2003)
Neun Monate später bekam der Kunde einen Mahnbescheid. über 1149 Mark, wobei pro Tag fünf Mark Strafgebühr berechnet wurden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Läßt sich der Anspruch in der einen Zeile, die das Antragsformular an Platz bietet, nicht genügend konkretisieren, so kann der Mahnbescheid die Verjährung nicht unterbrechen.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.12.2004)
Bislang mußten sie für jeden Mahnbescheid einen Anwalt einschalten.
( Quelle: Die Welt vom 31.03.2005)