Mangelbeseitigung

  1. Schließlich kann der Mieter erst fristlos kündigen, wenn die gesetzte Frist ohne erfolgreiche Mangelbeseitigung durch den Vermieter verstrichen ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Kommt der Unternehmer auch nach Setzung einer Nachfrist der Aufforderung zur Mangelbeseitigung nicht nach, so kann der Bauherr selbst die Mängel beseitigen und die Kosten dem Bauunternehmer in Rechnung stellen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)