Meldewesens

  1. Auf Anfrage von 'adn` erklärte die Wahlkommission, für jeden ausweispflichtigen Bürger der DDR werde nur nach zweifelsfreiem Nachweis der Identität durch die Dienststellen des Paß- und Meldewesens ein gültiger Personalausweis ausgestellt. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Dabei erscheint es auch als möglich, daß insbesondere im Bereiche des Meldewesens und der verwaltungspolizeil. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)