Mitwirkungsbereitschaft

  1. Der Justizminister hatte dazu unlängst klargestellt, das Bundesgesetz setze "eindeutig" auf die freiwillige Mitwirkungsbereitschaft der Schwangeren. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig sagt, mit der bayerischen Regelung werde die "Mitwirkungsbereitschaft" der Schwangeren erzwungen, weil ohne Beratungsschein der Abbruch strafbar sei. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)