N.

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  1. Hellwig lehrt, daß ebenso wie das Rechtsmittel des säumigen Rechtsmittelklägers als unbegründet zu verwerfen sei, so auch der Einspruch des - später - säumigen Einspruchsführers (System S. 643 N. 11a, 653 und 654 mit N. 20). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Als das erste Vaporetto vorbeiknattert, dreht Herr N. um. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.08.2001)
  3. Leyla Cicek, N. Karakas, C. Tull-Läpple und weitere MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte 20 sowie Mitglieder des Elternbeirats Frankurt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Aber sehr viel mehr als das hier vor zwei Jahren eingezogene "N. N." ist daraus nicht geworden, und auch das könnte bald zu Ende sein. ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. Aber sehr viel mehr als das hier vor zwei Jahren eingezogene "N. N." ist daraus nicht geworden, und auch das könnte bald zu Ende sein. ( Quelle: Die Welt 2001)
  6. Erst in Salzburg habe sich herausgestellt, daß N. sich so schwer, wie zunächst angenommen, nicht verletzt habe. - Der Prozeß dauert an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. "Der Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht." N. sei nicht bewusst gewesen, "dass er damit Menschen diskriminiert". ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.08.2005)
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