Negativattest

  1. Im anderen Fall erteilt das Kommunalreferat ein so genanntes Negativattest, danach kann der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)
  2. Er ist sich ziemlich sicher, daß das ARoV weder im Januar ein Negativattest an die WBG gegeben noch ein solches zurückgezogen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)