Nichtanzeige

  1. Spielt sich die schädigende Handlung im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ab und besteht Wiederholungsgefahr, rechtfertigt die Nichtanzeige eine Kündigung (LAG Hamm, Urteil vom 29. Juli 1994, 18 (2) Sa 2016/93). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)