Oberkirchenart

  1. Oberkirchenart Theodor Glaser versuchte, die Gemüter mit dem Hinweis zu beruhigen, daß ihm aus den vergangenen sechs Jahren nur zwei Fälle bekannt seien, in denen man der Pfarrerin den Zutritt zum Pfarrhaus verwehrt habe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)