Offenlegungspflichten

  1. Es könne nicht angehen, dass Unternehmen die Segnungen der internationalen Gepflogenheiten wie Aktienoptionen bereitwillig übernehmen, sich aber zugleich den Offenlegungspflichten entziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.02.2002)
  2. Gegen die Offenlegungspflichten hatten die Amerikaner sogar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht, waren in Karlsruhe aber im vergangenen Jahr abgeblitzt. ( Quelle: Handelsblatt vom 17.08.2005)
  3. Außerdem seien die Offenlegungspflichten für ein Unternehmen im Geregelten Markt weit weniger streng als im Börsensegment des Neuen Marktes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.04.2002)
  4. Dazu zählen unter anderem Fragestellungen zu Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten, Berichterstattungserfordernisse sowie die gute Vorarbeit und Realisierung bei der Umstellung auf das US-GAAP. ( Quelle: Wallstreet Journal vom 14.12.2005)