Dazu hat das BPatG ausgeführt, eine derartige Umleitung des Steuerstroms komme in Patentanspruch 1 nicht zum Ausdruck.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Andererseits wird unter Umständen ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm zugelassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2005)
Es wurde am 15. 5. 1985 mit folgendem Patentanspruch 1 bekannt gemacht:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)