Pauschalsteuersatz

  1. Für Besserverdienende ist es attraktiver, für den Pauschalsteuersatz von 25 Prozent (Basissteuersatz plus Solidaritätsabgaben) zu optieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2002)
  2. LANDWIRTSCHAFT: Für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft wird der Pauschalsteuersatz von drei auf fünf Prozent nach Paragraph 40a Absatz 3 Einkommensteuergesetz erhöht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)