Pflanzenschutzgesetz

  1. Kein Gift für Gärtner: Das neue Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz der meisten Pestizide nicht mehr im Haus oder Schrebergarten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.05.2002)
  2. Der Einsatz von chemischen Mitteln an diesen Stellen ist durch das Pflanzenschutzgesetz generell verboten, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.04.2005)