Pflichtversicherte

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  1. Pflichtversicherte Rentner müssen Beiträge zahlen, die nach der Rente und anderen Versorgungsbezügen bemessen werden. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Pflichtversicherte dürfen dann spätestens am 31. Januar 1998 zum 28. Februar 1998 kündigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Bisher müssen Pflichtversicherte mit und ohne Kinder einheitlich 1,7 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens für die Pflegeversicherung aufbringen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.01.2003)
  4. Bisher mussten Pflichtversicherte, die einen bestimmten Arzt im Ausland aufsuchen wollten, zunächst ihre Kasse um Erlaubnis bitten. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.05.2003)
  5. Betroffen sind Pflichtversicherte, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 6375 (Ost: 5400) Mark/Monat liegt. ( Quelle: BILD 1999)
  6. Pflichtversicherte können jetzt schon die Kasse wählen, wenn sie eine neue Arbeitsstelle antreten oder einen Beruf anfangen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Pflichtversicherte in den berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte oder Rechtsanwälte müssen ebenfalls auf die Förderung verzichten. ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Aber auch mehr Pflichtversicherte in den gesetzlichen Kassen machen das System insgesamt nicht besser. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Außerhalb des jährlich einmaligen Kündigungstermins können Pflichtversicherte nur ihre Kasse wechseln, wenn die Beiträge steigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Bis heute haben mehrere Millionen Pflichtversicherte die Zahlung von einmalig 20 Mark, die von vom Kohl-Kabinett für die Instandhaltung der deutschen Krankenhäuser eingeplant war, verweigert. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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