Planungsauflagen

  1. "Planungsbehindernde und bis auf den letzten Quadratmeter ins Detail gehende Planungsauflagen" müßten ebenso fortfallen wie die Funktion der Regierungspräsidien als obere Planungsbehörde des Landes, sagte Möller. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)