Prälat Doering

  1. Es könne allein aus Menschenrechtsverletzungen in deren Heimatländern begründet werden, erklärt Prälat Doering, und nicht aus 'einem der Kirche zugemuteten Auswahlverfahren' oder 'aus der von der Kirche erwarteten Finanzierungsbereitschaft'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)