Praktikabilitätsfrage

  1. Bei der gefürchteten Aufspaltung handelt es sich aber um eine reine Praktikabilitätsfrage, die nur für die beiden beteiligten Arbeitgeber, nicht aber für die versorgungs- und anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer von Bedeutung ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)