Preisänderung

  1. Eine Preisänderung muss per Gesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.02.2004)
  2. Als Grund für die Preisänderung verweist die Telekom auf eine Missbrauchsverfügung der EU. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.07.2003)