Wer die Ehrendoktorwürde bekommt, regelten die Promotionsordnungen der Fachbereiche nach vorwiegend wissenschaftlichen Kriterien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Bislang ließen die meisten Promotionsordnungen das zwar zu, aber einen Zwang gab es nicht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.09.2004)