Quersteig

  1. Die Kl. hat beantragt, der Bekl. unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten, den von ihr auf dem Quersteig des Münchner Hauptbahnhofs betriebenen Kiosk unter dem Namen "Pic Nic" zu betreiben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)