Querverkehrs

  1. Sie kam aus der Erich-Boltze-Straße und fuhr trotz des dort haltenden Querverkehrs auf die Blenkle-Straße. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Grüne Pfeil darf nicht mit den leuchtenden Ampel- Pfeilen verwechselt werden - die Vorfahrt des Querverkehrs wie auch von Radfahrern und Fußgängern bleibt bestehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2001)