Rardarmordes

  1. Als besondere Tragik des so genannten Rardarmordes erwähnte der Richter noch einmal die Tatsache, dass es sich bei dem vermeintlich so verhängnisvollen Radarblitz lediglich um ein nicht verwertbares Testbild gehandelt habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.04.2002)