Rechtsanwalte

  1. Die gleiche Verpflichtung gilt seit drei Jahren auch für Rechtsanwalte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. ( Quelle: Die Welt vom 18.07.2005)
  2. "Sowohl Billigkeitsrücksichten wie die Besonderheiten des zwischen der Partei und dem Rechtsanwalte bestehenden Vertragsverhältnisses" forderten eine Abkürzung der Verjährungsfrist (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)