Rechtsmittels

  1. In der Zivilprozeßordnung wie auch im Arbeitsgerichtsgesetz beginnen Rechtsbegründungsfristen in der Regel mit dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs zu laufen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Verbreitung des neuen Rechtsmittels stößt auf Ressentiments im Justizapparat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)