Regeln der Baukunst

  1. Die DIN 4109 (1962) fordert für den erhöhten Schallschutz ein Luftschallschutzmaß (LSM) von >= 3 dB. Dieser Wert deckt sich mit den 1982 allgemein anerkannten Regeln der Baukunst. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)