Regeltatbestand

  1. Der Ausnahmetatbestand des § 459 II BGB ist bei Gebrauchtwagenfällen heute Regeltatbestand, die im Gesetz - wenig glücklich - angelegte Zweispurigkeit der Sachmängelhaftung ist auf diesem Sektor zur Einspurigkeit verkümmert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wer die doppelte Staatsangehörigkeit zum Regeltatbestand erhebt, kündigt dies auf. ( Quelle: Welt 1998)