Regelungswerk

  1. Hinfällig wird das ganze Regelungswerk ohnehin 1996, wenn die ostdeutschen Löhne dem Westniveau vollständig angeglichen werden sollen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Das gesamte Regelungswerk des BAT bleibe aber als Grundlage erhalten, werde jedoch für die Diözesen weiterentwickelt, heißt es in dem Text. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Es spricht nichts dafür, daß die Hausratsversicherer die hier umstrittene Versicherungsbedingung ungewollt und in Unkenntnis ihrer rechtlichen Tragweite in dem Regelungswerk der VHB 84 beibehalten haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)