Rentenversicherungsvertrags

  1. In dem Verfahren ging es um den Rückkaufswert des privaten Rentenversicherungsvertrags, wenn der Kunde sich das Geld von der Versicherung auszahlen lässt und nicht gleichzeitig zu einem anderen Riester-Produkt oder einem anderen Anbieter wechselt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.11.2005)