Reststrommengen

  1. Ein Atomkraftwerk kann seine Reststrommengen auch auf eine andere Anlage übertragen. ( Quelle: N-TV Online vom 22.02.2004)
  2. Die Reststrommengen, die Stade bis 2004 noch produzieren sollte, wird der Betreiber einfach auf ein anderes Kraftwerk übertragen, das dadurch ein bisschen länger laufen darf als ursprünglich mit der Bundesregierung vereinbart. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.11.2003)
  3. Eine Übertragung von Reststrommengen von einer älteren auf eine neuere Anlage ist nach dem Gesetz ohne weiteres möglich. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 10.10.2002)
  4. Greenpeace warnt außerdem davor, dass Biblis B auch nach dem Atomkonsens über die vereinbarte Restlaufzeit von 2009 hinaus in Betrieb bleiben könne, da RWE Reststrommengen seines alten AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis B übertragen dürfe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.08.2005)
  5. Ganz offensichtlich würde durch den Buchungstrick mit Reststrommengen eine energiepolitische Richtungsentscheidung, die heute dringend getroffen werden muß, nur auf zukünftige Legislaturperioden verschoben. ( Quelle: Die Welt vom 21.10.2005)