Rettungsdienstgesetz

  1. So habe der Kreis durch das neue Rettungsdienstgesetz elf neue Stellen schaffen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Nach dem Rettungsdienstgesetz von 1992 legen die Kreise und kreisfreien Städte per Satzung die Gebühren für den Einsatz von Rettungswagen, Notarztwagen und Krankentransport fest. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. So ist es auch im Rettungsdienstgesetz des Stadtstaates verankert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)