Rogers-Entwurfs

  1. Schon für die Genehmigung des Rogers-Entwurfs mußte man den Ausnahme- und Gummiparagraphen 34 der Bauordnung heranziehen, der lediglich die "Einfügung" in das vorhandene bauliche Umfeld fordert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)