Rohsäftefasten

  1. Die gängigen Formen des Fastens gehen vom Wasser- oder Teefasten über das Rohsäftefasten bis zum Fasten nach Buchinger, bei dem auch heiße Gemüsebrühen, Obst- und Gemüsesäfte erlaubt sind. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.03.2004)