Daher wurde Xylit 1995 von der finnischen Süßwarensteuer ausgenommen.( Quelle: Berliner Zeitung 1997 )
Im Falle der Süßwarensteuer ist eine Befreiung nur bei nachgewiesener gesundheitsfördernder Wirkung des jeweiligen Produktes möglich.( Quelle: Berliner Zeitung 1997 )