Süssmuth-Entwurf

  1. So ist die im Süssmuth-Entwurf vorgesehene Androhung eines Bußgelds für den Fall, daß ÄrztInnen der Fortbildungspflicht nicht nachkommen, nach den Worten Uta Würfels "vermutlich vom Tisch". ( Quelle: TAZ 1988)