Sachlage

  1. Ob die Betriebsratsinitiative angesichts dieser Sachlage noch von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wegen der komplizierten Sachlage und der schwierigen Zeugenvernehmungen (teilweise über Satellit) dürfte sich der Prozeß gegen den vergleichsweise "kleinen Fisch" über Monate hinziehen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Es sei 'ingesamt bei der Sachlage vernünftiger', sich an der Grundgesetzänderung des Bundestages zu orientientieren, sagte CSU-Fraktionschef Alois Glück noch am 28. Juni. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Struck selbst machte in einem Rundfunkinterview deutlich, dass er an der Wehrpflicht festhalten will: Es gebe zwölf Urteile anderer Gerichte, die bei gleicher Sachlage anders entschieden hätten. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.04.2004)
  5. Eine Verweisung auf den Verbandsrechtsweg erscheint bei dieser Sachlage unzumutbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Dann zieht die Regierung Bilanz und empfiehlt Bundestag sowie Bundesrat je nach Sachlage den Schritt in die Endstufe der Währungsunion oder rät ab - und tut damit nur das, was auch die Experten fordern. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Nur vereinzelt stellten sich in der Versammlung die Teilnehmer so harsch gegen Müller, der sich wie Michael Nerling, Leiter des Katasteramtes, bemühte, umfassend die Sachlage darzustellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
  8. Dies ist sogar einem Kolumnisten der Washington Post aufgefallen, der angesichts dieser Sachlage laut an Powells Rechtschaffenheit zu zweifeln begann ( Powellian Propaganda). ( Quelle: Telepolis vom 24.02.2003)
  9. Was zum Beispiel passiert, wenn er trotz recht eindeutiger Sachlage ein Bußgeld hartnäckig so lange nicht bezahlt, bis es zur Verhandlung kommt? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Es geht eben nicht an, daß bei ungeklärter Sachlage (die Beweislast trifft den, der so vorgegangen ist, also den Arbeitgeber) derjenige etwa versetzt wird, von dem anzunehmen ist, er werde bei seinem friedfertigen oder ängstl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)